Zum Inhalt springen

Sprache

Garantiebedingungen

Die Garantie für dein Batavus

Garantiebedingungen

Dieses Dokument enthält die Garantiebedingungen von Batavus für dich. Wir bezeichnen diese als „die Garantiebedingungen”. Der Garantiegeber, Batavus, ist Teil von Accell Global B.V. und hat seinen offiziellen Sitz im Oval Tower, De Entree 99-197, 1101HE Amsterdam. Unsere Handelskammer-Nummer lautet 69722536 und unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist NL85798408B01.

Als Besitzer eines Batavus-Fahrrads oder -Fahrradteils hast du Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung (Nichtkonformität). Dieses Recht kannst Du gegenüber dem Verkäufer, dem offiziellen Batavus-Händler, geltend machen. Gesetzliche Gewährleistung bedeutet, dass ein Produkt das tut, was du vernünftigerweise von ihm erwarten kannst.

Außerdem gibt Batavus als Hersteller eine eigene Garantie auf seine Fahrräder. Diese zusätzliche Garantie nennen wir „Herstellergarantie”. Du kannst dich diesbezüglich auch an den offiziellen Batavus-Händler wenden. Diese Herstellergarantie hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Gewährleistung. Diese zusätzliche Batavus-Herstellergarantie beginnt an dem Tag, an dem dein Fahrrad gemäß der Kaufrechnung geliefert wird. Wenn du einen Anspruch aus der Herstellergarantie geltend machen möchtest, musst du dein Fahrrad innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf unter www.batavus.nl/service-en-garantie/mijn-fiets registrieren.

1.0 Garantiebedingungen des Herstellers Batavus

In Bezug auf neue Batavus-Fahrräder und Fahrradteile hast du innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (UK) Anspruch auf unsere Herstellergarantie gemäß den unten aufgeführten Garantiebedingungen.

Die Herstellergarantie bedeutet, dass Batavus garantiert, dass die von Batavus vertriebenen Fahrräder und Fahrradteile für einen bestimmten Zeitraum frei von Konstruktions-, Material- und/oder Lackfehlern sind. Deine Herstellergarantie beginnt an dem Tag, an dem dein Fahrrad verkauft und dir gemäß der Kaufrechnung geliefert wird. Der Zeitraum, in dem die Herstellergarantie gilt, variiert je nach Teil:

  • Rahmen – 10 Jahre
  • Feste Vorderradgabel – 10 Jahre
  • Federgabel – 2 Jahre
  • Lackierung von Rahmen und Gabel – 2 Jahre
  • Sonstige Lackierungen und Chromteile – 2 Jahre
  • Alle anderen Teile – 2 Jahre


Elektrische Teile, die Teil von Batavus-Fahrrädern sind, wie z. B. die Akkus von Batavus-Elektrofahrrädern, haben eine Garantie von 2 Jahren. Während dieser Zeit nimmt die Kapazität des Akkus natürlich ab. Wie schnell die Kapazität abnimmt, hängt von der Nutzung und dem Alter des Akkus ab. Die Herstellergarantie deckt nur ungewöhnliche Abnahmen der Akkuleistung ab. Am Ende der Lebensdauer des Akkus muss dieser an deinen Batavus-Händler zurückgegeben werden, der für das Recycling sorgt.

2.0 Teilegarantie

Wenn du während der Garantiezeit, wie in Abschnitt 1.0 beschrieben, Probleme mit deinem Batavus-Fahrrad oder einem seiner Teile hast, kannst du von Batavus (über den offiziellen Batavus-Händler) feststellen lassen, ob ein Material-, Lack- und/oder Konstruktionsfehler vorliegt. Ist dies der Fall, entscheidet Batavus in Absprache mit dem Händler, ob das Teil repariert, ersetzt oder erstattet wird. Für ein Teil, das während der Garantiezeit ersetzt wird, gilt weiterhin die verbleibende Garantiezeit für das betreffende Teil deines Fahrrads; es beginnt keine neue Garantiezeit.

Ein Teil kann nach Ermessen von Batavus repariert oder durch ein neues Teil ersetzt werden. Batavus kann nicht garantieren, dass Rahmentypen oder Farben weiterhin verfügbar sind. Wenn das Originalteil nicht mehr verfügbar ist, kann Batavus ein gleichwertiges Ersatzteil liefern. Möglicherweise werden Du auch die Transportkosten zu und von Batavus in Rechnung gestellt.

Wenn der Rahmen deines Batavus im Rahmen der Garantie ersetzt werden muss, ist der Originalrahmen möglicherweise nicht mehr verfügbar. Du bekommst dann einen Ersatzrahmen, der möglicherweise nicht mehr für anderes Zubehör oder Teile geeignet ist, die am Rahmen angebracht wurden. In diesem Fall kann der Batavus-Händler anderes Zubehör oder Teile mit ähnlicher Funktion anbringen, die zum neuen Rahmen passen, und dir diese in Rechnung stellen. Dies geschieht jedoch nur nach deiner vorherigen Zustimmung. Wenn Batavus überhaupt keinen Rahmen zur Verfügung hat, können wir eine kommerzielle Lösung anbieten, die zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird.

3.0 Garantieausschlüsse

In den folgenden Fällen hast Du keinen Anspruch auf Gewährleistung:

  • Das Fahrrad wurde in neuwertigem Zustand (an dich oder den Vorbesitzer) von jemandem geliefert, der kein offizieller Batavus-Händler ist.
  • Dein Fahrrad wurde nicht regelmäßig gemäß den Anweisungen des Herstellers gewartet.
  • Dein Lenker, Sattel, Sattelstütze, Schaltwerk, Bremsen, Schnellspanner des Schaltwerks, Bremsen, Schnellspanner der Räder oder Reifen wurden falsch eingestellt oder gespannt, ohne dass der offizielle Batavus-Händler dafür verantwortlich ist.
  • Teile wie Brems- und Schaltzüge, Bremsbeläge, Reifen, Ketten und Kettenräder wurden nicht rechtzeitig ausgetauscht.
  • Normale Abnutzung von Teilen wie Reifen, Kette, Kettenblättern, hinteren Zahnrädern, Beleuchtung, Kabeln und Bremsbelägen, ohne Konstruktions- oder Materialfehler.
  • Batavus kann nicht feststellen, wie der Defekt oder Schaden entstanden ist, da die Arbeiten an dem Fahrrad von einem nicht qualifizierten Mechaniker durchgeführt wurden.
  • An deinem Fahrrad wurden unsachgemäße (technische) Reparaturen von einem unqualifizierten Mechaniker durchgeführt.
  • Nach der Lieferung deines Batavus wurden andere Zubehörteile oder Teile falsch montiert oder die Originalteile entsprechen aufgrund äußerer Manipulationen nicht mehr den ursprünglichen technischen Spezifikationen. Zum Beispiel, wenn der Motor getunt wurde.
  • Dein Fahrrad wurde falsch oder unvorsichtig benutzt oder es wurde durch einen Verkehrsunfall, einen Sturz oder andere äußere Ursachen beschädigt.
  • Dein Batavus wurde als Leihfahrrad oder bei Wettbewerben und/oder kommerziellen Aktivitäten verwendet, die eine außergewöhnliche Nutzung des Fahrrads mit sich bringen.
  • Der Schaden entstand beim Transport auf einem Fahrradträger oder einem anderen Transportmittel.
  • Normale Verwitterung des Lacks durch Witterungseinflüsse oder Rostbildung bei Lackschäden.
  • Du hast das Fahrrad nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf auf https://my.batavus.com/s/register-bike-public registriert und kannst keinen offiziellen Kaufbeleg von einem offiziellen Batavus-Händler vorweisen.
  • Das maximale Gewicht, das (ein Teil) des Fahrrads tragen kann, wurde überschritten. Für ein Stadt-/Tourenrad beträgt das maximal zulässige Gewicht 120 kg. Ein Elektrofahrrad kann ein maximales Gewicht von 130 kg tragen. Für das Batavus Mambo gilt ein erhöhtes maximal zulässiges Gewicht von 150 kg.
  • Der Akku ist stark entladen, weil du ihn zu lange nicht aufgeladen oder nicht oft genug aufgeladen hast.
  • Das Elektrofahrrad wurde modifiziert. Modifiziert bedeutet, dass der Hilfsmotor des Elektrofahrrads verändert wurde, sodass das Fahrrad mehr Leistung hat, als gesetzlich erlaubt ist, oder dass die Tretunterstützung nicht stoppt, wenn das Fahrrad eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreicht oder früher, wenn der Fahrer aufhört zu treten.

Es versteht sich von selbst, dass Batavus nur eine Garantie auf von Batavus hergestellte Fahrräder und die dazugehörigen Originalteile gewährt. Wenn du Originalteile durch Nachahmungsteile ersetzen möchtest, zum Beispiel die Batterie, solltest du bedenken, dass die Herstellergarantie von Batavus solche Teile nicht abdeckt und dass du, wenn solche Teile negative Auswirkungen auf die Originalteile deines Fahrrads haben, keinen Anspruch mehr auf die Herstellergarantie von Batavus für diese Originalteile hast.

Weitere Infos zu Garantie und Wartung findest du auf unserer Website www.batavus.com.

4.0 Garantieansprüche geltend machen

Wenn dein Batavus-Fahrrad oder ein Teil davon einen Fehler oder Defekt hat, musst du es immer von einem offiziellen Batavus-Händler überprüfen und reparieren lassen, wenn du die Garantie in Anspruch nehmen willst. Bitte bring auch den Originalkaufbeleg mit.

Nur ein offizieller Batavus-Händler kann mit dem Kaufbeleg einen Garantieanspruch bei Batavus geltend machen. Der offizielle Batavus-Händler ist auch die erste Anlaufstelle. Ein offizieller Batavus-Händler ist in der Reparatur und Wartung unserer Produkte geschult und verfügt über alle erforderlichen Werkzeuge, Teile und Software. Der Händler ist auch mit den Richtlinien für die Bearbeitung von Garantieansprüchen vertraut.

Sobald du einen Defekt feststellst, musst du die Nutzung deines Batavus-Fahrrads einstellen und verhindern, dass sich der Schaden verschlimmert. Batavus haftet nicht für Schäden, die durch dein eigenes Handeln verursacht oder verschlimmert wurden.

Bist du umgezogen oder gibt es deinen Batavus-Händler nicht mehr? Dann kannst du dich an uns wenden, um einen Batavus-Händler in deiner Nähe zu finden.

5.0 Haftung von Batavus

Die Haftung von Batavus und dem Batavus-Händler in Bezug auf defekte Fahrräder oder Fahrradteile ist grundsätzlich auf das beschränkt, was sich aus diesen Garantiebedingungen ergibt, es sei denn, diese Haftungsbeschränkung widerspricht einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung (der oben genannten gesetzlichen Gewährleistung).

Wenn die Anwendung der Garantiebedingungen von Batavus zu einer unerwünschten Situation führt, können wir dir eine alternative Lösung anbieten. Das bedeutet nicht, dass andere Verbraucher in ähnlichen Fällen ebenfalls Anspruch auf diese Alternative haben.

6.0 Änderungen der Garantiebedingungen

Batavus kann diese Garantiebedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuellsten Bedingungen der Batavus-Garantie findest Du auf der Batavus-Garantieseite.